Analyse: Marktliche Beschaffung von nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen

Die Analyse zeigt anhand von Erfahrungen in Deutschland, wie nicht frequenzgebundene Systemdienstleistungen in Deutschland, Frankreich und Europa in Zukunft beschafft werden können, damit die Systemsicherheit auch in einem klimaneutralen Energiesystem sichergestellt werden kann.

Das europäische Stromsystem befindet sich in einem Prozess der radikalen Veränderung. Zentrales Element dieser Veränderung ist die Umstellung der Stromerzeugung von einer geringen Anzahl zentraler, thermischer Großkraftwerke, welche mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, auf eine große Anzahl dezentraler Erzeugungsanlagen. Dieser Wandel sowie die Sicherstellung eines zuverlässigen integrierten Energiesystems verlangen nach technischen und verfahrenstechnischen Adaptionen. Die Europäische Union hat die Mitgliedsstaaten deshalb durch das Clean Energy Package dazu aufgefordert, die Beschaffung von sogenannten Systemdienstleistungen (SDL) zu begutachten. Es mangelt an Transparenz zu den diversen Vorgehensweisen und Beschlüssen in den Mitgliedsstaaten. Die Deutsch-Französische Energieplattform hat sich deswegen mit dem Stand der Umsetzung in Deutschland und Frankreich beschäftigt.

In einem zunehmend von dezentralen erneuerbaren Energien geprägten Energiesystem werden Kapazitäten und Betriebsstunden thermischer Kraftwerke abnehmen, sodass die Systemdienstleistungen aus alternativen Quellen bezogen werden müssen. Neben der Ertüchtigung der technischen Anlagen muss insbesondere ein effizientes Anreizsystem zur Bereitstellung der entsprechenden Fähigkeiten geschaffen werden, die bisher als inhärente Eigenschaft thermischer Großkraftwerke ohne zusätzlichen Aufwand bereitgestellt wurden. Die EU hat festgelegt, dass einige sogenannte nicht-frequenzgebundene Systemdienstleistungen in Zukunft auf einem freien Markt beschafft werden müssen. Dazu zählen die Spannungsregelung, die Trägheit der lokalen Netzstabilität, der Kurzschlussstrom, die dynamische Blindstromstützung, sowie die Inselbetriebsfähigkeit und Schwarzstartfähigkeit. Die nationalen Regulierungsbehörden, z.B. in Deutschland die Bundesnetzagentur, können dabei Ausnahmen schaffen, wenn eine effiziente Beschaffung am Markt nicht möglich ist. So ist in Deutschland geplant, zunächst nur die Blindleistungsbereitstellung und die Schwarzstartfähigkeit tatsächlich über einen Markt zu akquirieren.

Die nun veröffentlichte Analyse beschreibt die gesetzlichen Grundlagen und die Effizienzprüfung für die marktliche Beschaffung von Systemdienstleistungen in Deutschland und Frankreich. Neben dem Austausch mit Stakeholdern aus beiden Ländern, basieren die Ausführungen auf Ergebnissen des Projektes SDL-Zukunft.

Die Überlegungen sollen die Debatten in anderen Europäischen Ländern, insbesondere in Frankreich, anregen und so dabei helfen, das EU-Regelwerk möglichst abgestimmt national umzusetzen. Denn die Systemsicherheit kann in einem integrierten, europäischen Markt am besten gewährleistet werden.